HAPPY HOUR
Shisha + Softdrink
8,00 €
Montags bis Freitags
von 13 bis 16 Uhr
Der Tabakwarenhändler, in diesem Fall der jeweilige Restaurantbetreiber, muss gemäß § 25 Absatz 1 Tabaksteuergesetz (TabStG) die Kleinverkaufsverpackungen verschlossen halten und die Steuerzeichen an der Verpackung unversehrt erhalten.
Das Öffnen der Packungen ist nach § 25 Absatz 1, Seite 2 TabStG nur zulässig, um die Ware zu prüfen, vorzuzeigen oder unentgeltlich als Probe oder Warenmuster an Verbraucher zu verteilen. Wir stellen unseren Tabak dem Kunden unentgeltlich als Warenmuster zur Verfügung. Der Preis für eine Shisha setzt sich aus der Shisha als Leihgebühr, sowie aus der Bewirtung des Gastes als Servicegebühr zusammen.